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Staatliche Förderung ebnet jungen Familien den Weg zum eigenen Zuhause.

Viele junge Familien träumen vom eigenen Zuhauses, in dem ihre Kinder glücklich und unbeschwert aufwachsen können. Das Problem: Zumeist ist besonders in frühen Jahren die finanzielle Belastung nicht leicht zu stemmen. Genau darauf hat die Bundesregierung reagiert und am 4. Februar 2018 die Einführung einer neuen Eigenheimzulage beschlossen: das Baukindergeld. Dieser staatliche Zuschuss soll Familien die Finanzierung des Baus oder Kaufs eines eigenen Hauses oder einer Wohnung erleichtern.

Anspruchsberechtigt sind junge Familien mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, die erstmals Wohneigentum erwerben. Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen darf nicht über 75.000 Euro liegen.

Die Eltern (Antragssteller) müssen Kindergeld beziehen bzw. einen Kinderfreibetrag erhalten.

Das Baukindergeld in Höhe von 1.200,- € pro Jahr und Kind wird über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

Zusätzlich gibt es pro Kind einen Freibetrag von 15.000,- €.

Eine anspruchsberechtigte Familie mit 3 minderjährigen Kindern würde also insgesamt eine Förderung von 81.000,- € erhalten:

3 (Kinder) x 10 (Jahre) x 1.200,- € (pro Kind und Jahr) = 36.000,- €

+ 3 (Kinder) x 15.000,- € (Freibetrag) = 45.000,- €

Gesamtförderung = 81.000,- €

Das Baukindergeld kann auf Basis von notariell geschlossenen Kaufverträgen und Baugenehmigungen drei Jahre lang in der Zeit vom 01.01.2018 (rückwirkend) bis zum 31.12.2020 beantragt werden. Eine zunächst diskutierte Wohnflächenbegrenzung ist offenbar vom Tisch.

Laut bisheriger Informationen soll die Förderung ab August 2018 bei der KfW beantragt werden können. Bislang (Stand 15.8.2018) gibt es dazu aber noch keine konkreten Hinweise. Nichtsdestoweniger können künftige Bauherren bei der Verwirklichung ihres Traums vom eigenen Zuhause mit der staatlichen Unterstützung rechnen und planen.

Weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie hier

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Gerne informieren wir Sie näher.

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