FOR NEW LIVING

GESUCHT. GEPLANT. GEBAUT.

IHR KONTAKT ZU UNS04102 / 45 83 63
  • Startseite
  • Haus- und Grundstücksverkauf
    • Haus verkaufen
    • Grundstück verkaufen / Projektentwicklung
  • Haus bauen
    • Aktuelle Projekte
    • Realisierte Projekte
    • Unsere Häuser
      • Doppelhaus
      • City Villa
      • Stadtvilla
      • Herrenhaus
    • Projektablauf
    • FAQs
  • Immobilien
  • Über uns
    • Frank Karkow
    • Partner werden
    • Unsere Partner
    • Location
  • Blog
FOR NEW LIVING

GESUCHT. GEPLANT. GEBAUT.

IHR KONTAKT ZU UNS04102 / 45 83 63
  • Startseite
  • Haus- und Grundstücksverkauf
    • Haus verkaufen
    • Grundstück verkaufen / Projektentwicklung
  • Haus bauen
    • Aktuelle Projekte
    • Realisierte Projekte
    • Unsere Häuser
      • Doppelhaus
      • City Villa
      • Stadtvilla
      • Herrenhaus
    • Projektablauf
    • FAQs
  • Immobilien
  • Über uns
    • Frank Karkow
    • Partner werden
    • Unsere Partner
    • Location
  • Blog

Aktuelle Informationen rund ums Thema Immobilien FOR NEW LIVING BLOG
FOR NEW LIVING » Allgemein » Provisionsteilung

Provisionsteilung

Allgemein 12. Februar 2021

Seit Dezember 2020 ist sie da, die lang erwartete Neuregelung der Maklerprovision. Grundsätzlich ist es nun so, dass der Verkäufer und der Käufer sich die Provision teilen müssen.

Der Anteil, den der Käufer zu tragen hat, darf dabei nicht höher sein, als der Anteil des Verkäufers. Hierbei wird der Provisionsteil des Käufers erst dann fällig, wenn der Makler nachgewiesen hat, der der Verkäufer seinen Anteil bereits bezahlt hat.

Es gibt hierbei einige Ausnahmen, so sind z.B. Renditeobjekte wie Mehrfamilienhäuser o.ä. von dieser Regelung ausgenommen und der Käufer kann weiterhin zu 100% mit der Provision belastet werden. Auch gewerbliche Käufer wie Bauträger können die Provision des Maklers weiterhin vollständig übernehmen, so dass der Verkäufer diese Kosten nicht zu tragen hat.

Grundstücke sind von der Regelung der Provisionsteilung ebenfalls ausgenommen. Hierbei sollte man aber vorsichtig sein! Steht noch ein Haus auf dem Grundstück, muss die Provision wieder geteilt werden. Hierbei kann man nicht einfach davon ausgehen, wie es häufig in den Kaufverträgen geregelt wird, dass es sich um ein zum Abbruch bestimmtes Objekt handelt.

Mehr dazu auf Immowelt unter dem hier untenstehenden Link:

https://ratgeber.immowelt.de/bestellerprinzip-kauf.html#c39441

Neueste Beiträge

  • Aktueller Zins Newsletter powered by Hüttig und Rompf
  • Provisionsteilung
  • Südtor Bargteheide
  • Welcher Bodenbelag ist der richtige für mich ?
  • Ich kaufe Ihr Haus, oder Ihr Grundstück. Unkompliziert, diskret und stressfrei!

Kategorien

  • Allgemein
  • Finanzierung
  • Neubau
  • Sicherheit

Archive

  • Juli 2022
  • Februar 2021
  • Juni 2020
  • Februar 2020
  • Juli 2019
  • Dezember 2018
  • November 2018
  • Oktober 2018
  • September 2018
  • August 2018
  • Juli 2018
  • Startseite
  • Haus- und Grundstücksverkauf
    • Haus verkaufen
    • Grundstück verkaufen / Projektentwicklung
  • Haus bauen
    • Aktuelle Projekte
    • Realisierte Projekte
    • Unsere Häuser
      • Doppelhaus
      • City Villa
      • Stadtvilla
      • Herrenhaus
    • Projektablauf
    • FAQs
  • Immobilien
  • Über uns
    • Frank Karkow
    • Partner werden
    • Unsere Partner
    • Location
  • Blog
  • Projektablauf
  • Unsere Häuser
  • Frank Karkow
  • FAQs
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung

FOR NEW LIVING

Frank Karkow Grundstücksgesellschaft mbH

Büro: Ihlendieksweg 24
22927 Großhansdorf

04102 / 45 83 63

E-Mail schreiben

For New Living 2023 | Frank Karkow

Owning a home is a keystone of wealth… both financial affluence and emotional security.

Suze Orman
14th Januar 2023 Samstag!
FOR NEW LIVING
  • Anmelden
Passwort vergessen?