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Die neue Eigenheimzulage für junge Familien und Alleinerziehende kann seit dem 18.09.2018 beantragt werden.

Bereits in einem → früheren Blogbeitrag haben wir über das geplante Baukindergeld berichtet und die Förderung auf Basis der damaligen Informationen beschrieben.

Seit dem 18.09.2018 können nun junge Familien und Alleinstehende mit Kindern die neue staatliche Förderung für den erstmaligen Neubau oder den Ersterwerb von Wohneigentum im → KfW-Zuschussportal beantragen.

Grund genug für uns, die wichtigsten Aspekte kurz zu skizzieren.

Ausführliche, rechtsverbindliche Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt der KfW, das wir hier für Sie zum Download bereitstellen: → KfW-Merkblatt-Baukindergeld.

Die KfW und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fördern mit dem Baukindergeld den Ersterwerbvon selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Bereits vorhandenes selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum ist von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 

Insgesamt können Sie 12.000 Euro für jedes Kind beziehen, wenn Sie alle relevanten Bedingungen erfüllen und das neu errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre selbst für Wohnzwecke nutzen.

Antragsberechtigt sind Sie, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

Zum Haushaltseinkommen zählen die Einkommen des Antragstellers und die des Ehe- oder Lebenspartners oder des Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft (Beleg durch Einkommensbescheide des Finanzamtes für das zweite und dritte Jahr vor Antragseingang: für 2018 also 2015 und 2016).

Bauvorhaben/Neubauten sind förderfähig

Der Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten ist förderungsfähig

 Sie beantragen den Zuschuss

Im Anschluss an die Bestätigung des Antragseingangs müssen Sie Ihre Identität und die Einhaltung der Förderbedingungen nachweisen, um die Auszahlungen zu erhalten. (genauere Informationen s. Merkblatt).

Eine Kombination des Baukindergeldes mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich (z. B. Mittel für energieeffizientes Bauen oder Sanieren etc.).

Insgesamt darf die komplette Förderungssumme aber nicht die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums übersteigen.

Für ausführliche Informationen empfehlen wir Ihnen nochmals das → KfW Merkblatt Baukindergeld

Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne jederzeit persönlich zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an oder mailen Sie uns!

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